Die gemeinsam erarbeitete Absichts- erklärung gibt einen ersten Einblick in die zukünftige Ausrichtung der Pfarrei Nordbadische Bergstraße und beinhaltet Schwerpunkte und Maßnahmen, die in den Arbeitsgemeinschaften seit über einem Jahr entwickelt wurden. Die Projektleitung, das Redaktionsteam sowie der beschließende Ausschuss haben viele Stunden Arbeit investiert, um die Ergebnisse aus den AGs zusammenzutragen und aus dem Textentwurf ein beschlussfähi- ges Dokument zu machen. Anschließend hatten alle Pfarrgemeinderäte die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zurückzumelden. Schließlich stimmte die Vollversammlung dem Beschluss einstimmig zu, sodass die Grün- dungsvereinbarung im nächsten Schritt an die Erzdiözese nach Freiburg geschickt werden kann.
„Ein weiterer Meilenstein in der Kirchenentwicklung ist geschafft und wir sind dankbar, dass wir dieses gemeinschaftliche Zwischenziel in der vorgegebenen Frist erreicht haben. Jetzt haben wir eine schriftliche Grundlage, auf der wir unsere zukünftige Arbeit aufbauen und die wir beständig weiterentwickeln werden“, erläuterte Pastoralreferent und Projektkoordinator Wolf-Dieter Wöffler.
Beschluss zum Ergänzungstext des Jugendbüros vertagt
Lina Dutzki, Jugendreferentin im Dekanat Heidelberg-Weinheim, stellte während der Sitzung die Ergänzungen des Jugendbüros vor. So sollen Kinder und Jugendliche zum Beispiel „durch die kirchliche Jugendarbeit Spiritualität erleben können und in dieser sprachfähig gemacht werden“. Besonders das Thema um eine zentrale Anlaufstelle für die Kinder- und Jugendarbeit im Gebiet Nordbadische Bergstraße sorgte für Diskussionsbe- darf. Letztendlich waren sich die Pfarrgemeinderäte einig, dass die Jugend stärker miteingebunden werden muss, konnten jedoch zu diesem Zeitpunkt noch keinen einstimmigen Beschluss fassen. Die Ergänzungen des Jugendbüros werden nun in der nächsten Vollversammlung noch einmal zum Beschluss vorgelegt.
Gründungsvereinbarung kann nachträglich angepasst werden
Antje Blank, Vorsitzende des VEG-Gremiums der Pfarrgemeinderäte, betonte: „Die Gründungsvereinbarung ist ein Arbeitsdokument ohne Anspruch auf Vollständigkeit.“ Sie wird stetig weiterentwickelt werden, um aktuelle Ereignisse und Entwicklungen aufzugreifen. Dies wird zum Beispiel in den Vorbemerkungen deutlich:
„Auch wenn wir unsere Wünsche und idealen Vorstellungen für die neue Pfarrei in diesem Dokument dar- stellen, sind wir uns bewusst, dass wir dabei in der Realität auch an Grenzen stoßen werden, die manchmal eben keine ideale Umsetzung zulassen. Aber wir vertrauen darauf, dass wir auf dem gemeinsamen Weg zur neuen Pfarrei mit allen Herausforderungen von Gott, dem Heiligen Geist und der Gemeinschaft mit Christus getragen werden.“ ●